Kosten Labor
Die Kosten unserer Laborleistungen setzen sich aus unserer Leistung und den Laborkosten zusammen.
Sie haben die Möglichkeit, unsere Laborleistungen mit oder ohne Anamnese, Befundbesprechung und/oder Medikamentenplanerstellung über uns zu erhalten.
In jedem Fall erhalten Sie Ihre Befunde von uns datenschutzkonform per E-Mail ausgehändigt.
Die Laborkosten werden vom Labor festgelegt und über uns abgerechnet.
Unsere Leistung wird nach dem aktuell gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet. Daher ist es uns nicht erlaubt, Festpreise anzugeben. Eine ungefähre Preisvorstellung finden Sie wie folgt:
Anamnese inkl. Blutabnahme
Selbstzahler, Privat- und Zusatzversicherte: € 60,00 - € 135,00 (ca: 30 - 50 min)
Blutabnahme
Selbstzahler, Privat- und Zusatzversicherte: € 43,00 bis € 45,00. (ca: 15 min)
Befundbesprechung online oder Vorort
Selbstzahler, Privat- und Zusatzversicherte: € 89,00 bis € 100,00. (ca: 50 min)
Folgebefundbesprechung
Selbstzahler, Privat- und Zusatzversicherte: € 50,00 bis € 55,00 (ca: 25 min)
Befundbesprechung inkl. Rezept und Medikamentenplan Erstellung (unser Tipp)
Spätestens 48 std. nach der ausführlichen Besprechung aller Befunde, bekommen Sie Ihr Rezept und Ihren individuell auf Sie abgestimmten Behandlungs-, Medikamentenplan per E-mail von uns zugesendet.
Selbstzahler, Privat- und Zusatzversicherte: € 125,00 bis € 140,00 (ca: 50 Kontaktzeit)
Nach erfolgter Behandlung wird Ihnen eine Rechnung ausgestellt, die wir Ihnen per E-Mail zusenden. Die Laborkosten werden direkt über uns Abgerechnet.
Privatversicherte / Zusatzversicherte:
Für die Privatversicherten gelten die GeBüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Auch hier ist es sinnvoll, sich vorab mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen oder in die Verträge zu schauen, inwieweit die Kosten für Heilpraktiker Behandlungen und Laborleistungen von der Krankenkasse übernommen werden.
Selbstzahler:
Sie können die Behandlung natürlich auch selbst bezahlen, ohne die Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Sie können Ihre Rechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen.